Beschreibung
Folienballon Pirat Totenkopf rund
Für eine richtig coole Piratenparty braucht man die richtige Dekoration. Der Folienballon Pirat mit Totenkopf passt da perfekt. Er kann an einem Ballongewicht im Raum schweben oder in einen schönen Ballonstrauß eingebunden werden.Piraten Party Deko Folienballon
Kinder lieben Piraten. Vor allem Jungs spielen gerne Seeräuber auf Schatzsuche. Bei einem Kindergeburtstag oder beim Sommerfest im Garten wird so ein Piraten Thema mit Deko und Spielen richtig gut ankommen.Dieser Folienballon Pirat mit Totenkopf ist rund und ca. 43 cm groß. Die glänzenden Farben und das tolle Motiv lassen die Kinderaugen strahlen.
Vorteile von Folienballons:
- kann mit Helium oder Luft befüllt werden
- beliebig oft nachfüllbar
- längere Schwebedauer
- Helium hält ca. 7-10 Tage
- schöne glänzende Oberfläche
- tolle Formen und Farben
Ein Folienballon kann immer wieder neu befüllt werden. So werden die Kinder lange Spaß mit diesem schönen Folienballon haben. Die Ventile verschließen sich von selbst. Allerdings sollte ein Folienballon niemals ganz prall gefüllt werden, da dann die Nähte reißen könnten.
Tipp von Kostümpalast:
Für mit Helium gefüllte Luftballons beim Kinderfest sind Ballongewichte eine tolle Sache. Sie verhindern, dass der schöne Folienballon davonfliegt. Ballongewichte können Sie günstig bei uns bestellen.
Lieferumfang
- 1 Folienballon
Wasch- und Warnhinweise
Warnhinweise
Achtung! Dies ist kein Spielzeug. Nur für Dekorationszwecke verwenden. Von offenem Feuer fernhalten. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht von diesem Produkt keine besondere Gefahr aus.
Nur Handwäsche
Nicht bügeln
Nicht für Trockner geeinget
Keine chemische Reinigung
Nicht bleichen
Bestellvorteile
- Schneller Versand auch ohne Express
- Sichere Zahlungsarten
- Einkaufen ohne Registrierung
- Geld zurück - kein Gutschein
- Kein Mindestbestellwert
Herstellerinfo/EU Verantwortlicher
Handelsname / Handelsmarke: Amscan
E-Mail-Adresse: [email protected]
PLZ / Ort: 73230 Kirchheim Teck
Straße und Hausnummer: Dettinger Str. 148
Land: Deutschland